Lockdown bei den ordentlichen Gerichten in Köln – II

Wir hatten hier bereits über die Sicherheitsmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie bei den ordentlichen Gerichten in Köln berichtet, die für die Zeit ab dem 16.12.2020 galten.

Nun haben die Präsidenten des Amtsgerichts Köln, Landgerichts Köln und Oberlandesgerichts Köln mitgeteilt, dass diese Maßnahmen aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentInnen der Länder vom 23.03.2021 zur Bekämpfung der Coronapandemie auch für die Zeit ab dem 20.03. bis zum 18.04.2021 in Kraft bleiben.

Dies bedeutet:

  • In Zivilsachen prüfen die Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit, ob eine Durchführung von Terminen und Verhandlungen in Präsenz zwingend erforderlich oder ob ein Aufschub möglich ist. Dabei berücksichtigen sie auch die zu diesem Zweck ausgeweiteten Möglichkeiten einer Verhandlung per Videokonferenztechnik gemäß § 128a ZPO. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Entsprechendes gilt für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und die von ihnen in rechtspflegerischer Unabhängigkeit zu treffenden Entscheidungen. Dem rechtssuchenden Publikum und den Verfahrensbeteiligten wird empfohlen, sich in Zweifelsfällen auf den Webseiten der Gerichte zu unterrichten.
  • Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Der Zutritt zu den Gerichten wird nicht über die bisherigen Regelungen hinaus eingeschränkt werden.
  • Zwingend notwendige Strafsachen und Eilsachen werden weiter durchgeführt.
  • Die Funktionsfähigkeit der Justiz für das rechtssuchende Publikum und die Erreichbarkeit während der Dienstzeiten, insbesondere für Nachfragen der Verfahrensbevollmächtigten und Beteiligten, bleiben in jedem Fall sichergestellt.
  • Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 18.04.2021.

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 25.03.2021

Anmerkung: Wie die letzten Monate gezeigt haben, bedeutet dies nicht, dass de facto in Zivilsachen keine Termine durchgeführt würden. Die Abstände zwischen den Termin an einem Tag sind größer und es wird u.A. darauf geachtet, das größere Sitzungssääle genutzt werden. Dadurch kommt es natürlich auch dazu, dass nur weniger Termine durchgeführt werden können.

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