Luftreinhaltepläne in NRW: weitere Vergleiche vor dem Oberverwaltungsgericht NRW

Wir hatten hier schon mehrfach über die Klagen bzgl. der Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote berichtet (z.B. hier und hier).

Nun hat das Oberverwaltungsgericht NRW mitgeteilt, dass die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW sowie die Städte

  • Bielefeld
  • Bochum
  • Düren
  • Gelsenkirchen,
  • Hagen,
  • Oberhausen und
  • Paderborn

in sieben Klageverfahren zur Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne Vergleiche geschlossen, die konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid vorsehen. Die Beteiligten haben entsprechende Vergleichsvorschläge des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen.

Vorausgegangen waren intensive und aufwändige Vorbereitungen der Beteiligten sowie konstruktive Gespräche in den Erörterungsterminen vor dem Senat am 11. und 12. Februar 2020.

In allen Verfahren sind Gesamtkonzepte unterschiedlicher Luftreinhaltemaßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in den jeweiligen Städten ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Fahrverbote sehen die Vergleiche nicht vor.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Bielefeld1:

Insbesondere soll der Jahnplatz umgestaltet werden. Auf dem Abschnitt zwischen Herforder Straße und Oberntorwall/Alfred-Bozi-Straße wird es pro Fahrtrichtung nur noch einen Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr geben. Der Niederwall wird im südlichen Knotenbereich abgebunden. Weiter wird der von Westen kommende Verkehr über die Stapenhorststraße und die Elsa-Brandström-Straße auf den Ostwestfalendamm geleitet. Der von Osten kommende motorisierte Individualverkehr wird an der Herforder Straße/Walther-Rathenau-Straße zum Ostwestfalentunnel geführt.

Bochum2:

Auf der Herner Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit November 2018 auf 30 km/h reduziert. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch ein Radargerät überwacht.

Düren3:

Die Ortsumgehung B 56n soll bis voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellt sein; sie wird die Euskirchener Straße entscheidend entlasten. Bis zur Eröffnung der Ortsumgehung gilt auf der Euskirchener Straße ein Lkw-Fahrverbot; ferner wurden die Fahrspuren von vier auf zwei verringert und beidseitig Tempo 30 angeordnet.

Gelsenkirchen4:

Auf der Kurt-Schumacher-Straße gilt seit dem 16. September 2019 ein Fahrverbot für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t; ausgenommen sind Busse und Anlieger.

Hagen5:

Insbesondere mit der geplanten Eröffnung der sogenannten Bahnhofshinterfahrung soll der Graf-von-Galen-Ring entlastet werden. Zusätzlich wird ein Tempolimit von 30 km/h am Märkischen Ring angeordnet. Die „Arbeitsamtsrampe“ wird gesperrt und auf der Körnerstraße werden Busspuren eingeführt.

Oberhausen ((OVG Münster – 8 D 110/18.AK)):

Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein ganztägiges Lkw-Fahrverbot auf der Mülheimer Straße, das mit zwei Messanlagen kontrolliert wird. Es werden dort ausschließlich Busse der Euro VI-Norm eingesetzt.

Paderborn6:

Alle 82 Linienbusse des Unternehmens PaderSprinter erfüllen bereits seit Frühjahr 2019 die Abgasnorm EURO VI. Die Stadt Paderborn wird sich hinsichtlich der 23 Linienbusse der Subunternehmer um eine Hardware-Nachrüstung bemühen.

 

In allen Städten werden ferner Verbesserungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angestrebt. Förderungsfähige Busse im ÖPNV und Fahrzeuge im kommunalen Fuhrpark erhalten, soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, eine Hardware-Nachrüstung oder werden durch Fahrzeuge mit moderner Abgastechnik ersetzt. Zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs sollen nachhaltig zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vielfach werden auch Parkraumbewirtschaftungskonzepte erweitert und optimiert.

 

Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster

  1. OVG Münster – 8 D 111/18.AK []
  2. OVG Münster – 8 D 105/18.AK []
  3. OVG Münster – 8 D 9/19.AK []
  4. OVG Münster – 8 A 4952/18 []
  5. OVG Münster – 8 D 109/18.AK []
  6. OVG Münster – 8 D 7/19.AK []

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