Wir hatten hier darüber berichtet, dass das Oberlandesgericht Köln einen Hinweisbeschluss dahingehend erlassen hatte, dass der Berufung eines VW-Händlers keine Ausicht auf Erfolg beschieden sein dürfte.
Der VW-Händler hat seine Berufung nun zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts Aachen 1 rechtkräftig ist.
Pressemitteilung des OLG Köln vom 14.02.2018