Keine Haftverschonung für Felix Sturm

Weiteres Ungemach in den strafrechtlichen Verfahren gegen den ehemaligen Boxweltmeister Felix Sturm:

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass das Oberlandesgericht Köln gegen die vorherige Entscheidung des Landgerichts Köln die Anklage gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen Doping im Sport (AntiDopG) und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Köln eröffnet hat.

In einem – wohl weiteren –  Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung hat mit Beschluss vom 16.04.2019 das Landgericht Köln einen Verschonungsbeschluss des Amtsgerichts Köln aufgehoben.

Das Amtsgericht Köln hatte nach seiner Verhaftung zunächst eine Haftverschonung u.a. gegen Kautionszahlung i.H.v. 1.000.000,00 € beschlossen.

Das Landgericht Köln hat diesen Beschluss auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben, so dass der Beschuldigte weiter in Untersuchunghaft bleibt.

Das Landgericht Köln geht angesichts der Straferwartung im Steuerstrafverfahren und fehlender Bindungen des Beschuldigten in und an Deutschland von einer erheblichen Fluchtgefahr aus, der auch nicht durch eine hohe Kautionszahlung oder andere Maßnahmen wirksam begegnet werden kann. Vielmehr sei der Vollzug der Untersuchungshaft erforderlich.

Landgericht Köln, Pressemitteilung vom 16.04.2019

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