Viele Gerichte in Nordrhein-Westfalen platzen räumlich aus allen Nähten.
Beim Landgericht Bonn besteht ein deutlicher Mehrbedarf an Saalflächen aufgrund der Vielzahl an Wirtschaftsstrafverfahren wegen der Cum-Ex-Geschäfte.
Angesichts mangelnder Verfügbarkeit von Grundstücksflächen im unmittelbaren Umfeld des in der Innenstadt gelegenen Standorts des Landgerichts Bonn erfolgt die Errichtung eines neuen Prozessgebäudes auf dem heutigen Parkplatz des – verkehrstechnisch sehr gut angebundenen – Amtsgerichts Siegburg.
Die neuen Saalflächen sollen bereits im Jahr 2024 zur Verfügung stehen; der sich daraus ergebende ehrgeizige Zeitplan soll durch ein besonderes Investoren-Modell sichergestellt werden: Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Köln, gestattet der Justiz, auf dem Grundstück des Amtsgerichts Siegburg ein Prozessgebäude zu errichten und zu betreiben. Diese hat nun auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung den Auftrag für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes an die Auftragnehmergemeinschaft als Unterneh-men der Privatwirtschaft vergeben.
Am 17.10.2022 haben der Präsident des Oberlandesgerichts Köln Dr. Bernd Scheiff sowie als Vertreter der Auftragnehmergemeinschaft Herr Volker Müller, Geschäftsführer der GWG, und Herr Josef B. Rotthoff, Gesellschafter von JBR – Partner, in der Bibliothek des Oberlandesgerichts Köln den Projektvertrag betreffend den Bau eines Prozessgebäudes für das Landgericht Bonn unterzeichnet.
„Der Entwurf wird den Anforderungen in besonderer Weise gerecht; er ist leicht und transparent und entspricht damit auch architektonisch dem Leitbild einer offenen und modernen Justiz. Besonders freue ich mich, dass wir einen Vertragspartner gefunden haben, der sich trotz der schwierigen globalen Rahmenbedingungen auf solch einen fordernden Zeitplan eingelassen hat“
so der Präsident des Oberlandesgerichts Köln Dr. Scheiff.
Das Raumprogramm des – mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 43 Millionen Euro anzusetzenden – Komplexes umfasst drei Säle mit einer Gesamtnettoraumfläche von 740 m². Hinzu kommen eine Vorführstelle und die dem Saalbetrieb dienenden Funktionsräume; die über das Raumprogramm definierte Programmfläche umfasst damit insgesamt etwa 1.310 m².
Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 18.10.2022