Verurteilung wegen Mordanschlags auf Henriette Reker rechtskräftig

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf den 45-jährigen Frank S. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil der Nebenklägerin Henriette Reker und wegen der zum Teil schweren Verletzungen von vier Wahlkampfhelfern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt hat.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts versuchte der Angeklagte, die damalige Kandidatin Henriette Reker heimtückisch zu töten, um ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zu verhindern und ein Zeichen gegen die nach seiner Auffassung verfehlte Politik in Deutschland, insbesondere in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, zu setzen. Auf einer Wahlkampfveranstaltung am 17.10.2015, dem Tag vor der Wahl, stach der Angeklagte der Geschädigten Reker unvermittelt mit einem großen Bowiemesser in den Hals. Henriette Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Im Anschluss hieran fügte der Anklagte vier weiteren umstehenden Personen mit dem Bowie- und einem Butterflymesser zum Teil schwere Verletzungen zu.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun verworfen, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.12.2016 – 3 StR 454/16

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