Seit dem Jahre des Herrn 2001 sieht die Zivilprozessordnung in § 128a ZPO vor, das Zivilverhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung abgehalten werden können.
Vor der Corona-Pandemie war das praktisch kein Thema. Seither aber immer mehr.
Es ist generell erfreulich, wenn immer mehr Gerichte hiervon Gebrauch machen, da es überflüssige Reisen der Prozessbevollmächtigten und der Parteien erspart.
Erfreulicher Weise werden die Gerichte nun nach und nach mit der entsprechenden Technik ausgestattet.
Leider hakt es aber bei dieser Ausstattung und manchmal auch an der Bereitschaft der Richter, diese Technik zu nutzen.
Dies zeigt auch eine aktuelle Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln – die sich auf den ersten Blick positiv anhört:
„Das zweite Jahr der Covid19-Pandemie hat zu einer deutlichen Zunahme und verstärkten Akzeptanz von Videoverhandlungen im Bezirk des Kölner Oberlandesgerichts geführt. Bereits seit 2001 sieht die Zivilprozessordnung in § 128a die Möglichkeit vor, Zivilverhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung abzuhalten. Von dieser Möglichkeit wurde vor der Pandemie nur selten Gebrauch gemacht. Dies hat sich nachhaltig geändert: Am Oberlandesgericht Köln, den zu seinem Bezirk gehörenden Landgerichten Aachen, Köln und Bonn und den 23 Amtsgerichten des Bezirks haben im vergangenen Jahr über 3500 Gerichtsverhandlungen unter Einsatz von Videokonferenztechnik stattgefunden. Gerechnet auf 250 Arbeitstage entspricht dies 14 Videoverhandlungen am Tag.
Ermöglicht wurde dies durch die erweiterte Ausstattung mit Videokonferenztechnik und die Bereitstellung weiterer Softwarelösungen durch das Ministerium der Justiz. Zugleich wurde das vergangene Jahr im Bezirk intensiv dazu genutzt, bei einer zunehmenden Zahl von Gerichtssälen anstatt der bisher eingesetzten mobilen Lösungen festinstallierte Videokonferenztechnik zu verbauen.
Entscheidend war aber auch die Bereitschaft vieler Richterinnen und Richter und der an den Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sich flexibel auf die neue Technik einzulassen. Es spricht viel dafür, dass die neu erworbene Kompetenz zum Videoverhandeln in den geeigneten Fällen auch nach der Pandemie ein wichtiges Werkzeug im Verhandlungsbaukasten der Richterinnen und Richter des Bezirks bleibt und zusätzliche Flexibilität im Verhandlungsalltag ermöglicht.“
Eine Anmerkung sei aber erlaubt: 14 Videoverhandlungen am Tag bei den Zivilgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Köln! Und das bei einem Oberlandesgericht, drei Landgerichten und 23 Amtsgerichten! Rechnet man das herunter, gibt es also weniger Videoverhandlungen pro Tag als es Gerichte gibt.
Auch daran sieht man wieder, wie die Justiz kaputtgespart wird.