Neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofs NRW: Direktor des Arbeitsgerichts Köln Dr. Dirk Gilberg

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein für viele Bürger recht unbekanntes Gericht.

Er entscheidet gemäß Art. 75 LVerf NRW insbesondere über:

  • den Ausschluss von Vereinigungen und Personen von der Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen,
  • Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren bei Landtagswahlen,
  • die Anrufung gegen die Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens,
  • die Auslegung der Landesverfassung aus Anlass von Streitigkeiten zwischen obersten Landesorganen oder Teilen dieser Organe (Organstreitigkeiten),
  • Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung (abstrakte Normenkontrolle),
  • Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Landtag,
  • die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Landesverfassung auf Vorlage eines Gerichts, für dessen Entscheidung es auf die Gültigkeit des Gesetzes ankommt (konkrete Normenkontrolle),
  • Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Kreisen, mit denen diese eine Verletzung ihres durch die Landesverfassung eingeräumten Rechts auf Selbstverwaltung geltend machen (kommunale Verfassungsbeschwerde),
  • ab dem 1. Januar 2019 über Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern,
  • in sonstigen durch Gesetz zugewiesenen Fällen.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat also keine geringen Kompetenzen.

Er setzt sich gemäß Art. 76 LVerf NRW zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und aus fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Landtag ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit auf die Dauer von zehn Jahren gewählt.

Im Amt befinden sich derzeit die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln und fünf weitere gewählte Mitglieder.

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun am 29.11.2019 Herrn Direktor des Arbeitsgerichts Köln Dr. Dirk Gilberg zum Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt. Das Amt des Landesverfassungsrichters wird Dr. Gilberg im Nebenamt ausüben.

Seinen Dienst bei dem größten Arbeitsgericht in NRW trat Dr. Gilberg am 13.05.2013 an. Dr. Dirk Gilberg begann im Jahr 2001 seine berufliche Laufbahn im Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach einem Dienstleistungsauftrag bei dem Arbeitsgericht Aachen wurde er im April 2004 zum Richter auf Lebenszeit ernannt und ihm ein Richteramt bei dem Arbeitsgericht Aachen übertragen. Während einer mehrjährigen Abordnung an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und das Landesamt für Personaleinsatzmanagement war er als Justiziar tätig. Von 2009 bis 2013 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und hat dort das für Personalangelegenheiten der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, für Tarifrecht und für Personalvertretungsrecht zuständige Referat geleitet. Dr. Gilberg prüft zudem seit 2016 als Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes in der zweiten juristischen Staatsprüfung.

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