„Land unter“ auch bei Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat heute mitgeteilt, dass die Unwetterereignisse der vergangenen Tage auch auf die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln teils schwere Auswirkungen hatten:

Durch Ausfall der Strom-, Telefon- und Internetverbindungen, Überflutungen der Zufahrtswege sowie teilweise auch der Gebäude selber sind die vier Amtsgerichte

 

derzeit vorübergehend nur sehr eingeschränkt erreichbar.

Das Amtsgericht Brühl ist telefonisch derzeit nicht erreichbar. Die Bearbeitung von Eilsachen ist dennoch durchgehend gewährleistet. An der Wiederherstellung der Erreichbarkeit arbeitet die Justiz mit Hochdruck.

Bei dem Justizgebäude Luxemburger Str., in dem Amts- und Landgericht Köln untergebracht sind, kam es durch Eindringen von Wasser zu Schäden und zum vorübergehenden Ausfall der Lüftungsanlage.

Die Kellerräume der Amtsgerichte Eschweiler und Schleiden einschließlich der Aktenarchive standen meterhoch unter Wasser; Maßnahmen zum Abpumpen des Wassers und zur Rettung der eingelagerten Akten sind bereits eingeleitet. Bei diesen Gerichten sowie den von den durch Wassereinbrüche weniger stark betroffenen Amtsgerichten Rheinbach und Euskirchen waren neben der Stromversorgung sämtliche Kommunikationskanäle (Telefon, Fax, Internet) – wie in den gesamten Gemeinden – ausgefallen und sind dies zur Stunde auch noch.

Die Zufahrtswege zu diesen Gerichten sind infolge der teils dramatischen örtlichen Verhältnisse allenfalls eingeschränkt passierbar.

Bei dem Land- und Amtsgericht Köln wurden insbesondere Sitzungssäle durch Wasser beschädigt; der Sitzungsbetrieb geht dort aber weiter, nachdem die Lüftungsanlage repariert wurde.

Auf den Internetseiten der betroffenen Gerichte werden Hinweise zur aktuellen Situation veröffentlicht. Es wird dringend empfohlen, sich dort zu informieren.

Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln schliesst mit den Worten:

Die Justiz im Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist mit allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Teil selbst schwer von der Flut betroffen sind, tief erschüttert über die Folgen der Unwetterkatastrophe und ist mit den Gedanken bei den Betroffenen und ihren Familien.

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 19.07.2021

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