Corona: Hinweise der IHK Köln

Für alle Unternehmer, Handwerker, Selbständige pp., insbesondere in Köln, gute Hinweise der IHK Köln:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Krise beherrscht die Schlagzeilen und beschäftigt nahezu alle Unternehmen in unserer Region. Die jüngsten Entwicklungen:

Mit Leverkusen und Bedburg haben die ersten Kommunen im IHK-Bezirk Versammlungsverbote erlassen. Weil zugleich Bayern als erstes Bundesland eine Ausgangssperre verhängt hat, rechnen viele nun auch mit vergleichbaren Maßnahmen in NRW. Die IHK Köln haben heute etwa erste Anfragen zu etwaigen „Passierscheinen“ erreicht.

Zwei Hinweise dazu: 1. In Bayern ist der Weg zur Arbeit trotz der Ausgangssperre weiterhin gestattet, ein „Passierschein“ ist auch nicht erforderlich. 2. Für den Fall, dass in NRW eine Ausgangssperre verhängt und dann wider Erwarten eine Art „Passierschein“ für den Arbeitsweg verlangt werden sollte, wird die IHK Köln den Mitgliedsunternehmen zeitnah ein Muster-Formular zur Verfügung stellen.

Für die zahlreichen Einzelhandelsbetriebe, die nun verschärfte Hygienemaßnahmen beachten müssen, hat die Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik Aushänge zum Ausdruck bereitgestellt.

Ob Geschäfte offen bleiben dürfen oder nicht, ist in vielen Grenzbereichen immer noch nicht abschließend geklärt. Zumindest die Stadt Köln hat gestern noch die Bestimmungen für den Kosmetikbereich weiter konkretisiert. Wir sind als IHK-Organisation in Gesprächen mit den Entscheidungsträgern, beraten gerne telefonisch und halten Sie auf dem Laufenden!

Die Corona-Krise hat auch auf den Güter- und Personenverkehr erhebliche Auswirkungen. Auf dieser Seite haben wir die jüngsten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt.

Fragen zu Minijobs und Corona beantwortet die Minijob-Zentrale in einem Blogbeitrag.

Ihre IHK Köln“

Quelle: Heutiger newsletter der IHK Köln

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